Beschlüsse zur Ergänzung der Satzung der Bürgerschützenvereins Hänigsen, Stand Januar 2024

Struktur der Vereinsleitung

Die in der Satzung und Beschlüssen des Vereins verwendeten Begriffe für Funktionsträger und –trägerinnen gelten immer für Frauen, Männer und Diverse gleichermaßen und sind deshalb als geschlechtsneutral anzusehen. Der Einfachheit halber werden hauptsächlich männliche Begriffe verwendet.

1. Geschäftsführender Vorstand
bestehend aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 1. Schatzmeister.
2. Vorstand, bestehend aus dem geschäftsführenden Vorstand und
dem 1. Schriftführer
dem 1. Schießsportleiter
dem 1. Bogenleiter
dem 1. Jugendleiter
3. Erweiterter Vorstand, bestehend aus
dem 2. Schatzmeister
dem 3. Schatzmeister
dem 2. Schriftführer
dem 2. Schießsportleiter
dem 3. Schießsportleiter
dem 3. Schriftführer
dem 2. Bogenleiter
dem 2. Jugendleiter
dem 3. Jugendleiter

Neuwahlen

Die Wahlen erfolgen nach den in der Satzung beschriebenen Grundsätzen und den
dort festgelegten Zeiträumen. Ergänzend dazu wird festgelegt, dass der 3.
Schatzmeister und der 3. Schriftführer auf Vorschlag im zweijährigen Wechsel neu
gewählt werden.

Vertretungen:
Die jeweils 1. Vorstandsmitglieder werden durch die jeweils 2. oder auch 3. Vorstandmitglieder vertreten.
4. Beirat, bestehend aus
den Ehrenvorstandmitgliedern
dem Schützenoberst
dem Feldwebel der Jungschützen
dem amtierenden Bürgerschützenkönig bzw. der amtierenden Bürgerschützenkönigin
dem amtierenden Jungschützenkönig bzw. der amtierenden Jungschützenkönigin
dem Bogenkönig bzw. der Bogenkönigin

Tätigkeit des Vorstandes

Die ordentliche Geschäftsführung erfolgt durch den Vorstand.
Der 1. Schriftführer führt den Schriftverkehr, soweit es nicht reine Kassenangelegenheiten sind, und fertigt Protokolle über alle Sitzungen des Vorstandes und über Vereinsversammlungen an.
Der 1. Schatzmeister regelt alle Kassengeschäfte des Vereins und führt die erforderlichen Bücher. Zwei Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören, prüfen jeweils vor der Jahreshauptversammlung Kasse, Bücher und Belege.
Der 1. Schießsportleiter und der 2. Vorsitzende haben die Immobilien und das Vereinseigentum zu verwalten.
Der 1. Schießsportleiter hat die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Schießsport und die auszutragenden Wettkämpfe zu überwachen.

Vereinsabteilungen

Derzeit sind die Damenabteilung, die Jugendabteilung, die Bogenabteilung und die E-Bikeabteilung Unterabteilungen des Bürgerschützenvereins Hänigsen e.V. Sie beschließen für sich eigene Regelungen. Bei Bedarf können sich weitere Abteilungen bilden. Die Bildung einer neuen Abteilung ist dem Vorstand schriftlich anzuzeigen und durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen.

Regelung der Jugendabteilung

1. Dem Verein gehört eine Jugendabteilung an.
2. Der Jugendabteilung gehören alle Mitglieder an, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
3. Mitglieder der Jugendabteilung können mit Vollendung des 21. Lebensjahres in eine der anderen Abteilungen des Vereins wechseln oder gehören automatisch dem Hauptverein an.
4. Die Beiträge, die von den Angehörigen der Jugendabteilung zu entrichten sind, werden von der Jahreshauptversammlung festgelegt.
5. Bei Meinungsverschiedenheiten in der Jugendabteilung, die in dieser intern nicht gelöst werden können, entscheidet der Vorstand des Vereins.
6. Zu den Schützenfesten wirbt die Jugendabteilung die Hänigser Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 15 Jahren zum Königsschießen und zur Mitwirkung in der Jugendabteilung. Die Mitglieder der Abteilungen des Vereins und Nichtmitglieder im Alter zwischen 6 und 15 Jahren haben Anrecht auf die Erlangung der Königswürde.
7. Die Mitglieder dieser Abteilung wählen den 1., 2. und 3. Jugendleiter und zwei Jugendsprecher mit einfachem Mehrheitsbeschluss vor der Jahreshauptversammlung.
Im 2-Jährigen Wechsel werden der 1. und 3. Jugendleiter und ein Jugendsprecher und im nächsten Jahr der 2. Jugendleiter und der zweiten Jugendsprecher gewählt.

Regelung der Damenabteilung

1. Dem Verein gehört eine Damenabteilung an.
2. Über die Versammlungen der Damenabteilung sind durch eine Teilnehmerin Protokolle zu führen.
3. Das Mindestalter für die aktive Mitgliedschaft in der Damenabteilung beträgt 15 Lebensjahre.
4. Die Uniform der Damenabteilung besteht aus grauer Schützenkostümjacke mit schwarzer Hose oder schwarzem Rock, schwarzen Schuhen, Hut mit weißer Feder und weißen Handschuhen.
5. Die Uniform wird zu allen Versammlungen und Veranstaltungen getragen

Regelung der Bogenabteilung

1. Dem Verein gehört eine Bogenabteilung an.
2. Die Bogenabteilung wählt aus ihren Reihen in ungeraden Kalenderjahren den Leiter der Abteilung und einen Schriftführer sowie in geraden Jahren einen stellvertretenden Leiter und die Materialwarte.
3. Der Wahl zum Leiter und dessen Stellvertreter werden jeweils in der Jahreshauptversammlung bestätigt.
4. Die Wahlen erfolgen nach den in der Satzung beschriebenen Grundsätzen und für die dort festgelegten Zeiträume.
6. Die Uniform der Bogenabteilung besteht aus einer Schützenweste einem langärmeligem weißem Hemd, schwarzer Hose oder schwarzem Rock und schwarzen Schuhen.
7. Die Uniform wird zu Vereinsversammlungen und zu Festumzügen getragen

Regelung der E-Bikeabteilung

1. Dem Verein gehört eine E-Bikeabteilung an.
2. Der Wahl zum Leiter wird in der Jahreshauptversammlung bestätigt.
3. Die Wahlen erfolgen nach den in der Satzung beschriebenen Grundsätzen und für die dort festgelegten Zeiträume.

Ehrungen

Nach 25-jähriger Mitgliedschaft erhält das Vereinsmitglied die silberne Ehrennadel.
Nach 50-jähriger Mitgliedschaft erhält das Vereinsmitglied die goldene Ehrennadel.

Ehrungen von Vorstandsmitgliedern

Vorstandsmitglieder, die sich durch langjährige und/oder außerordentliche Mitarbeit besondere Verdienste erworben haben, können von der Versammlung zu Ehrenvorstandsmitgliedern ernannt werden.

Teilnahme an Vereinsveranstaltungen

Von jedem Mitglied wird die Teilnahme an Vereinsveranstaltungen, wie z.B. Umzügen, in Uniform erwartet.

Vereinsuniform

Als Vereinsuniform wird festgelegt:
Schützenjacke (grau mit grünem Revers), Schützenhut mit weißer Feder, dunkle lange Tuchhose, grüne Krawatte mit Vereinswappen, weiße Tuchhandschuhe und schwarze Halbschuhe. Ein weitestgehend einheitlicher optischer Eindruck der uniformierten Vereinsmitglieder ist gewollt.
Die Frauen des Vereins, die keiner anderen Abteilung angehören und somit dem Hauptverein angehören, haben die Wahl, zwischen drei Uniformen:
1. grauer Schützenkostümjacke mit schwarzer Hose oder schwarzem Rock, schwarzen Schuhen, Hut mit weißer Feder und weißen Handschuhen (analog der Uniform der Damenabteilung)
2. graue Schützenweste mit weißer Bluse, schwarzer Hose und schwarzen Schuhen
3. Schützendirndl: mit schwarzen Oberteil und grünem Rock, schwarzer Schürze und weißer Dirndlbluse, schwarze Schuhe

Schießordnung

Für das Schießen auf dem Schießstand ist die Sportordnung des deutschen Schützenbundes maßgebend, die beim Schießsportleiter eingesehen werden kann und im Vereinsheim aushängt. Für die Aktualisierung und Einhaltung ist der 1. Schießsportleiter verantwortlich.

Majestäten

Zum Schützenfest werden jährlich folgende Majestäten ernannt:
der Bürgerschützenkönig bzw. der Bürgerschützenkönigin,
der Jungschützenkönig bzw. die Jungschützenkönigin,
der Bogenkönig bzw. die Bogenkönigin,
der Kinderkönig bzw. die Kinderkönigen,
der Volkskönig bzw. Volkskönigin

Beisetzung von verstorbenen Mitgliedern

Beim Ableben eines Mitgliedes ist jeder Schütze moralisch verpflichtet, dem Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen.